Mit dem Rentenpaket legt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ein hohes Tempo vor – und macht klar: Die SPD hält Wort. Bereits ab dem 1. Juli 2014 wird es für Millionen von Menschen Verbesserungen in der Rente geben. SPD.de gibt einen Überblick über die vier Komponenten des Rentenpakets.
Die SPD hatte mehr Gerechtigkeit in der Rente versprochen – „und das setzen wir auch um“, so Nahles bei der Vorstellung des Rentenpakets am Mittwoch in Berlin. Das Gesetzespaket umfasst die von der SPD in den Koalitionsvertrag eingebrachte abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren genauso wie eine Verbesserung der Erwerbsminderungsrente. Auch in Sachen Mütterrente konnte die SPD eine Einigung mit der Union erzielen. Zudem wird es mehr Geld für Reha-Leistungen geben.
Die vier Leistungen im Überblick:
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren kommt!
Die SPD hat sich während der Koalitionsverhandlungen für eine abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte stark gemacht – und sich durchgesetzt. Ab dem 1. Juli 2014 gilt zunächst: Alle, die 45 Jahren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Davon betroffen sind besonders Menschen in körperlich harten Berufen, die oft bis zur Grenzen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten gearbeitet haben.
Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit werden genauso angerechnet wie Zeiten von Lohnersatzleistungen, Zeiten der Pflege (sofern Versicherungspflicht bestand) sowie die Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr. Bisher mussten Versicherte für jeden Monat, den sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, dauerhaft Abschlag bei ihrer Rente in Kauf nehmen.
Mehr Informationen zur Rente mit 63 gibt es hier
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Wer nicht mehr arbeiten kann, soll durch eine gute Erwerbsminderungsrente abgesichert sein – auch dafür hat sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen stark gemacht. Ab dem 1. Juli 2014 werden durch den neuen Gesetzesentwurf alle Menschen, die im Alter von unter 62 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehen, besser abgesichert.
Dafür wird die sogenannte Zurechnungszeit ausgeweitet. Das bedeutet: Menschen, die zum Beispiel durch Krankheit in eine Erwerbsminderungsrente gehen müssen, sind ab dem 1. Juli 2014 so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Wer heute in eine Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt eine Rente, als hätte er noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Diese so genannte „Zurechnungszeit“ wird mit dem neuen Rentenpaket also um zwei Jahre – von 60 auf 62 Jahre – verlängert.
Mehr Informationen zur Erwerbsminderungsrente gibt es hier
Mütterrente für alle, die vor 1992 Kinder bekommen haben!
Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Mütter (ggf. auch Väter), die von der Regelung profitieren, erhalten pro Jahr und Kind einen zusätzlichen (Brutto)Pauschalbetrag von rund 338 Euro in den alten bzw. rund 309 Euro in den neuen Bundesländern.
Wichtig ist: Auch die Betroffenen, die schon Rente beziehen, werden von dieser höheren Anrechnung profitieren. Diejenigen, die noch nicht in Rente sind, erhalten für ihre spätere Rente ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben.
Mehr Informationen zur Mütterrente gibt es hier
Mehr Geld für Rehaleistungen
Ab dem 1.Juli 2014 wird das Reha-Budget erhöht. Davon profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen. Mit dem erhöhten Budget wird dem demografischen Wandel Rechnung getragen – denn die Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen wächst spürbar.
Mehr Informationen zur Erhöhung des Reha-Budgets gibt es hier