Neuenrade. Thomas Wette wurde als Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Neuenrade einstimmig wiedergewählt. Das gleich Vertrauen sprach die Versammlung am Mittwoc
Neuenrade. Thomas Wette wurde als Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Neuenrade einstimmig wiedergewählt. Das gleich Vertrauen sprach die Versammlung am Mittwoch im Kaisergarten der Stellvertreterin Ulrike Wolfinger aus. Gerade in Zeiten des Wahlkampfes ist dieses Vertrauen eine solide Basis. In ihren Ämtern wurden ebenso bestätigt: 1. Kassierer Frank Bäcker und 2. Kassierer Stefan Schmidt sowie Schriftführerin Iris Lemke und ihr Stellvertreter Tobias Brinkhoff. Die Beisitzer sind Heidemarie Jakob, Thomas Niggemann, Dirk Kittelmann, Uwe Loske, Zvonimir Gratz und Isa Avci. Für die 25-jährige SPD-Mitgliedschaft wurde Marie Luise Hein geehrt.
Positiv fiel der Bericht des Vorsitzenden aus: „Wir haben in den letzten zwei Jahren Mitglieder gewonnen. Wir haben einen guten Auftritt im Internet und den sozialen Netzwerken und die Aufgaben im Wahlkampf haben wir auf viele kräftige Schultern verteilt. Wir haben die Themen in den Wahlkampf gesteckt, an denen wir in den letzten zwei Jahren gearbeitet haben“, so Wette. Ein Thema davon ist die Müllentsorgung in Neuenrade. „Neuenrade produziert mit jährlich gerade einmal 130 kg pro Kopf die geringste Müllmenge im Kreis. In den meisten anderen Städten fallen dagegen 200 bis 250 kg an. Während Werdohl pro Kopf jährlich 80 Euro Zahlt, liegt der Schnitt in Neuenrade deutlich über 100 Euro“, betonte Wette, der außerdem auf die Jugend und die Sicherheit in Neuenrade einging. „Das Jugendzentrum ist oft geschlossen und die Jugendlichen wissen nicht, wohin. Und am Ende heißt es wieder: dort wird nichts getan. Außerdem wird unsere Bevölkerung immer älter. Wir müssen mehr für die Sicherheit tun“, forderte er.
Fraktionsvorsitzender Peter Müller griff den Kommunalsoli auf. „Dass wir hier mit leeren Koffern noch bezahlen sollen, das geht so nicht. Wir sollten in diesem Jahr schon 300.000 Euro zahlen. Das Land hat die Summe schon halbiert, dafür aber die Laufzeit verlängert. Neuenrade wird mit 58 weiteren Städten Klage einreichen. Wir nehmen hier Kredite auf um für die Städte zu bezahlen, die Schulden machen. Unsere Kassenkredite liegen schon bei 12 Mio Euro und wir müssen uns Gedanken machen, dass wir 2020 einen ausgeglichenen Haushalt haben“.
“Es ärgert mich, wie andere Parteien den Bürgern mit unhaltbaren Parolen Sand in die Augen streuen. Zudem sehe ich in der Forderung, Kopien von Akten mit nach Hause nehmen zu dürfen, klar private Interessen verfolgt”, kritisierte SPD-Vize Wolfinger abschließend.
Vielen ist sicherlich schon die neue Sitzbank vor der Feuerwehr in Neuenrade aufgefallen. Mit einem wunderbaren Blick auf Neuenrades schönes Wasserrad.
Vielen ist sicherlich schon die neue Sitzbank vor der Feuerwehr in Neuenrade aufgefallen. Mit einem wunderbaren Blick auf Neuenrades schönes Wasserrad.
Die SPD Neuenrade wünscht hiermit nun ein schönes und entspannendes Sitzen!
Unsere schöne Bank am Wasserrad in Neuenrade hat jetzt endlich auch eine Plakette.
Am 13. und 14. Dezember traf sich die SPD Fraktion in
Oer Erkenschwick um sich über den Haushalt auszutauschen.
Am Sonntag kam Michael Hübner MdL Ko
Am 13. und 14. Dezember traf sich die SPD Fraktion in
Oer Erkenschwick um sich über den Haushalt auszutauschen.
Am Sonntag kam Michael Hübner MdL Kommunalpolitischer der
SPD Landtagsfraktion um den Neuenrader über den Landeshaushalt
Rede und Antwort zu stehen.
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Die SPD-Kommunalen (SGK NRW) begrüßen die Einigung von Land und den drei kommunalen Spitzenverbänden zur Finanzierung der Inklusion. „Dies eine gute Entscheidung für die Städte, Gemeinden und Kreise“, so Frank Baranowski, Landesvorsitzender SPD-Kommunalen in NRW. „Dank der Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag haben wir eine tragfähige Lösung für alle Kommunen, die Inklusion in der Schule ohne Belastung durch eine Klage umzusetzen können.“ Baranowski bedankte sich namentlich bei dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer am Ende des Verhandlungsmarathons. Das Ergebnis sei ein gutes Beispiel dafür, dass Land und Kommunen sich einigen können, ohne fortwährend mit gerichtlichen Auseinandersetzungen zu drohen.
Zum Kompromiss beim Thema „Optionspflicht“ erklärt Ali Dogan, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt der NRWSPD:
Bereits bei den Koalitionsverhandlungen hatte sich abgezeichnet, dass mit den Vorstellungen zum Staatsbürgerschaftsrecht bei CDU und CSU die Maximalforderung der SPD nicht umsetzbar sein würde. Den vorliegenden Kompromiss zwischen dem Unions-geführten Innenministerium und dem SPD-geführten Justizministerium betrachten wir mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Auf der einen Seite freuen wir uns über die der Union abgerungene Abschaffung der „Optionspflicht“. Auf der anderen Seite müssen wir hinnehmen, dass dies zunächst nur für eine bestimmte Gruppe gilt.
Fest steht, dass durch die positive Intervention seitens der SPD unter Staatsministerin Aydan Özoguz und Justizminister Heiko Maas massive Verbesserungen gegenüber dem ersten Gesetzesentwurf zu verzeichnen sind. Ursprünglich sollte die Optionspflicht nur für Jugendliche entfallen, die bis zum 21. Lebensjahr mindestens zwölf Jahre in Deutschland gelebt haben, auch einen Großteil der Pubertät. Schließlich war ein hier erfolgter Schulabschluss oder eine Berufsausbildung erforderlich, um Doppelstaatlerin oder Doppelstaatler bleiben zu dürfen. Im neuen Entwurf sind es nur noch acht Aufenthaltsjahre. Als Nachweis reicht ein Eintrag im Melderegister. Die eingeführte Beweislastumkehr erleichtert zudem die verwaltungsmäßige Handhabung. Es ist aber auch klar, dass der jetzige Kompromiss für uns keine dauerhafte finale Lösung bleiben darf. Es ist lediglich ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein wie auch immer geartetes Weiterbestehen der Optionsregelung stellt jedoch individuelle Integrationsprozesse in Frage. Zudem gibt es bereits aus guten Gründen eine mögliche Mehrstaatigkeit für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz.
Wir fordern daher weiterhin, für eine progressive Migrationspolitik einzustehen und die Pluralität in unserem Land als wahrhafte Chance zu begreifen.
Für uns bleibt es deshalb dabei, unser langfristiges Ziel heißt: Generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit, ohne Wenn und Aber! Bei den mehr als 5 Millionen einbürgerungsfähigen Menschen ist dieses eines der wichtigsten Zukunftsanliegen für uns.
Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, können künftig sowohl die deutsche Staatsbürgerschaft als auch die ihrer Eltern behalten. Für sie entfällt die so genannte Optionspflicht - und damit ein zentrales Integrationshemmnis.
„Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert.“ So haben wir es im Koalitionsvertrag durchgesetzt.
Das Bundeskabinett hat Anfang April einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen: Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, müssen sich künftig nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.
Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass in Deutschland geborene Kinder, deren ausländische Eltern sich als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren gewöhnlich in Deutschland aufhalten, neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Bislang muss sich das Kind allerdings mit Eintritt der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden (optieren). Hat es sich bis zum 23. Geburtstag nicht entschieden, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
Diese „Optionspflicht“ soll künftig für Kinder entfallen, die in Deutschland aufgewachsen sind. Laut Gesetzentwurf ist in Deutschland aufgewachsen, wer sich bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von den Behörden in der Regel ohne viel Aufwand selbst festgestellt. Eine im Gesetzesentwurf enthaltene Härtefallklausel sorgt für Einzelfallgerechtigkeit.
Mit der Abschaffung des Optionszwangs für viele junge Menschen beseitigen wir ein zentrales Integrationshemmnis. Bislang signalisiert die Optionspflicht den betroffenen Jugendlichen, nicht vollständig dazu zu gehören und Deutsche lediglich unter Vorbehalt zu sein. Die Optionspflicht stellt ihre Verwurzelung in unserer Gesellschaft in Frage und bringt die Jugendlichen in einen Loyalitätskonflikt. Aus Erhebungen wissen wir, dass die überwiegende Mehrheit der jungen Menschen beide Staatsangehörigkeiten behalten wollen.
Eine große Mehrheit der Betroffenen empfindet es außerdem als ungerecht, eine Staatsangehörigkeit abgeben zu müssen, während etwa bei der Einbürgerung von Menschen aus anderen EU-Ländern die doppelte Staatsbürgerschaft generell akzeptiert wird. In der Tat ist die Mehrstaatigkeit in den letzten Jahren immer mehr zur Normalität geworden: Bei Einbürgerungen wird sie inzwischen in jedem zweiten Fall akzeptiert.
Die von uns durchgesetzten Änderungen bei der Optionspflicht sind ein großer Schritt zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht. Wir beseitigen Ungerechtigkeiten, passen das Staatsangehörigkeitsrecht an die Lebensrealität der Jugendlichen an und fördern die Integration. Dies ist ein großer Erfolg für die vielen jungen Menschen in Deutschland, die sich bisher gegen die Wurzeln ihrer Familie entscheiden mussten, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren wollten.
DGB-Chef Michael Sommer sieht Deutschland auf dem richtigen Weg - dank Gewerkschaften und Sozialdemokraten. Warum das so ist und warum sich Sommer, der am 11. Mai nach zwölf Jahren sein Amt als DGB-Vorsitzender abgibt, in diesem Jahr besonders auf den Tag der Arbeit am 1. Mai freut, erklärt er in seinem Gastbeitrag für die Zeitung "Gute Arbeit".
Dieser 1. Mai, der Tag der Arbeit, wird für mich ein besonderer Tag. Es ist das letzte Mal, dass ich als DGB-Vorsitzender auf einer Mai-Kundgebung spreche. Und es ist das erste Mal, dass ich nicht nur kritisieren und fordern muss, sondern auch begrüßen und loben darf, was die amtierende Regierung gerade tut. Denn es bewegt sich wieder was in Deutschland. Die aktuelle Regierung will gestalten und sie will überfällige Reformen endlich anpacken.
Dabei hat das für die Beschäftigten zentrale Arbeitsministerium unter Führung von Andrea Nahles schon jetzt mehr auf den Weg gebracht als in der gesamten vergangenen Legislaturperiode. Bei aller Kritik im Detail: nach langer Zeit werden wieder Reformen für statt gegen die Beschäftigten gemacht. In der Rentenpolitik sind erstmals seit Menschengedenken keine Kürzungen, sondern Verbesserungen für die Rentner geplant. Mütterrente, Rente mit 63, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente – das Rentenpaket ist gut und gerecht gepackt, auch wenn eine Finanzierung der Mütterrente über Steuern die deutlich bessere Variante wäre.
Als historisch darf man das Tarifpaket und vor allem die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bezeichnen. Natürlich werden die Gewerkschaften gegen die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und junge Menschen bis zur letzten Minute kämpfen. Aber wir dürfen uns von der Ausnahmen-Debatte nicht den Blick trüben lassen: die Einführung des Mindestlohns ist ein Meilenstein der deutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die weiteren Bestandteile des Tarifpakets hinter dem omnipräsenten Mindestlohn verschwinden. Aber ihre Bedeutung für die Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik ist enorm. Mit der Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und der Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes wird die Tarifautonomie nachhaltig gestärkt. Das ist nicht nur sinnvoll im Interesse der Tarifpartner, sondern der Politik selbst. Denn die Maßnahmen des Tarifpakets versetzen Arbeitgeberund Gewerkschaften wieder in die Lage, die Arbeitsbedingungen im Sinne der Tarifautonomie unter sich zu regeln, Staat und Politik hingegen können sich ein wenig zurückziehen.
Natürlich gibt es auch Defizite, die sich bereits in den Koalitionsverhandlungen abzeichneten: steuerpolitisch herrscht Stillstand, nichts will die Regierung unternehmen, um für eine gerechtere Einkommensverteilung zu sorgen. Auch in der Europapolitik hält die Regierung an ihrem rigiden Sparkurs fest, der die Not in den Krisenländern unnötig verschärft. Hier sind Kurskorrekturen notwendig, für mehr Gerechtigkeit in Deutschland und Europa. Aber nach all den Jahren der Kürzungen, des Sozialabbaus und der Beschneidung von Arbeitnehmerrechten sind wir wieder auf einem guten Weg – dank starker Gewerkschaften, die Druck ausüben, und dank einer selbstbewussten Sozialdemokratie, die sich auf ihre zentralen Werte besinnt und der Bundesregierung in der Arbeits- und Sozialpolitik ihren Stempel aufdrückt.
Mit dem Rentenpaket legt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ein hohes Tempo vor – und macht klar: Die SPD hält Wort. Bereits ab dem 1. Juli 2014 wird es für Millionen von Menschen Verbesserungen in der Rente geben. SPD.de gibt einen Überblick über die vier Komponenten des Rentenpakets.
Die SPD hatte mehr Gerechtigkeit in der Rente versprochen – „und das setzen wir auch um“, so Nahles bei der Vorstellung des Rentenpakets am Mittwoch in Berlin. Das Gesetzespaket umfasst die von der SPD in den Koalitionsvertrag eingebrachte abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren genauso wie eine Verbesserung der Erwerbsminderungsrente. Auch in Sachen Mütterrente konnte die SPD eine Einigung mit der Union erzielen. Zudem wird es mehr Geld für Reha-Leistungen geben.
Die vier Leistungen im Überblick:
Die SPD hat sich während der Koalitionsverhandlungen für eine abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte stark gemacht – und sich durchgesetzt. Ab dem 1. Juli 2014 gilt zunächst: Alle, die 45 Jahren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Davon betroffen sind besonders Menschen in körperlich harten Berufen, die oft bis zur Grenzen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten gearbeitet haben.
Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit werden genauso angerechnet wie Zeiten von Lohnersatzleistungen, Zeiten der Pflege (sofern Versicherungspflicht bestand) sowie die Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr. Bisher mussten Versicherte für jeden Monat, den sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, dauerhaft Abschlag bei ihrer Rente in Kauf nehmen.
Mehr Informationen zur Rente mit 63 gibt es hier
Wer nicht mehr arbeiten kann, soll durch eine gute Erwerbsminderungsrente abgesichert sein – auch dafür hat sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen stark gemacht. Ab dem 1. Juli 2014 werden durch den neuen Gesetzesentwurf alle Menschen, die im Alter von unter 62 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehen, besser abgesichert.
Dafür wird die sogenannte Zurechnungszeit ausgeweitet. Das bedeutet: Menschen, die zum Beispiel durch Krankheit in eine Erwerbsminderungsrente gehen müssen, sind ab dem 1. Juli 2014 so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Wer heute in eine Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt eine Rente, als hätte er noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Diese so genannte „Zurechnungszeit“ wird mit dem neuen Rentenpaket also um zwei Jahre – von 60 auf 62 Jahre – verlängert.
Mehr Informationen zur Erwerbsminderungsrente gibt es hier
Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Mütter (ggf. auch Väter), die von der Regelung profitieren, erhalten pro Jahr und Kind einen zusätzlichen (Brutto)Pauschalbetrag von rund 338 Euro in den alten bzw. rund 309 Euro in den neuen Bundesländern.
Wichtig ist: Auch die Betroffenen, die schon Rente beziehen, werden von dieser höheren Anrechnung profitieren. Diejenigen, die noch nicht in Rente sind, erhalten für ihre spätere Rente ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben.
Mehr Informationen zur Mütterrente gibt es hier
Ab dem 1.Juli 2014 wird das Reha-Budget erhöht. Davon profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen. Mit dem erhöhten Budget wird dem demografischen Wandel Rechnung getragen – denn die Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen wächst spürbar.
Mehr Informationen zur Erhöhung des Reha-Budgets gibt es hier
Martin Schulz: Europa
braucht einen neuen Aufbruch!
Am Montag hat der Spitzenkandidat der europäischen Sozialdemokratie Martin Schulz in Berlin die wichtigsten Ziele vorgestellt, die er als Präsident der Europäischen Kommission erreichen will.
Demokratie, Frieden und Beteiligung stärken.
Die EU muss demokratischer und transparenter werden. Die Personalkungelei unter den Regierungschefs muss aufhören. Zum ersten Mal wählen die Menschen den Kommissionspräsidenten direkt über das EU-Parlament. Die EU-Kommission soll zur Hälfte aus Frauen bestehen.
Wirtschaft und Beschäftigung voranbringen.
Die Maßnahmen der EU müssen auf Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur, Qualifizierung und Bildung ausgerichtet werden. Die neue Kommission muss die nachhaltige Energiepolitik europaweit vorantreiben.
Banken regulieren Steuerbetrug bekämpfen.
Die Banken müssen in Geschäftsbanken für Sparerinnen und Sparer und Investmentbanken für spekulative Finanzgeschäfte getrennt werden. Steuerbetrug und Steuervermeidung müssen konsequent bekämpft werden. Unternehmen müssen dort ihre Steuern zahlen, wo sie ihre Gewinne erzielen.
Arbeitslosigkeit bekämpfen – soziale Standards schaffen.
In der EU muss es gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für Männer und Frauen, für gleiche Arbeit am gleichen Ort sowie existenzsichernde Mindestlöhne geben. Sozialdumping muss unterbunden, Jugendliche brauchen Chancen aus Arbeit und Bildung.
Eine Digitale Grundrechtecharta verabschieden.
Eine europäische Digital Bill of Rights – eine Europäische Digitale Grundrechtecharta – muss u. a. Unternehmen verpflichten, alle Daten, die sie über eine Person gesammelt haben, gegenüber den Betroffenen offen zu legen und ggf. zu löschen.
Ihr Einsatz auf Europas Straßen ist umstritten und die Folgen für Umwelt sowie Sicherheit bislang unkalkulierbar. Trotzdem will die EU-Kommission Gigaliner im grenzüberschreitenden Verkehr zulassen. Nun hat das Europäische Parlament diesem Vorhaben am Dienstag in Straßburg eine Absage erteilt.
"Megatrucks sind zu lang und zu schwer für Europas Straßen. Milliarden Euro an Steuergeldern müssten für die Anpassung der Infrastruktur ausgegeben werden", kritisiert der SPD-Verkehrsexperte Ismail Ertug den Kommissionsvorstoß, der einer sonst übliche Folgenabschätzung entbehrte.
Aus diesem Grund haben sich auch konservative und liberale Abgeordnete – sonst für gewöhnlich Befürworter von Gigalinern – dem sozialdemokratischen Vorschlag angeschlossen und gemeinsam die neuen Vorgaben der Kommission zu Megatrucks mit überwältigender Mehrheit wieder aufgehoben.
"Die EU-Kommission muss erst einmal eine ordentliche Folgenabschätzung vorlegen, ehe sie Änderungen am Status quo von so großer Tragweite vorschlägt", so Ismail Ertug weiter. Bislang sind grenzüberschreitende Fahrten von Gigalinern mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar gewesen, wie die EU-Kommission dem Sozialdemokraten zu Beginn der Legislaturperiode noch bestätigte.
Mit der Streichung ist das Hauptanliegen der Richtlinienrevision, nämlich die aerodynamische Verbesserung des Fahrzeugdesigns, endlich wieder in den Vordergrund der Verhandlungen gerückt. "Die neuen Abmessungen werden dazu beitragen, das Unfallrisiko und den Kraftstoffverbrauch von LKW erheblich zu verringern", zeigt sich Ismail Ertug zuversichtlich. Außerdem sollen Fahrerkabinen künftig komfortabler werden – immerhin ein kleiner Beitrag, um die schlechten Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern, glaubt Ismail Ertug: "Wir haben im Straßengüterverkehr gerade dringendere Probleme als die Zulassung von Gigalinern. Die EU-Kommission muss unbedingt für europaweite Sozialstandards eintreten, sonst werden auch neue Liberalisierungspläne keine Zustimmung bei den Gesetzgebern finden."
Verhandlungen mit dem Rat über die Richtlinienrevision sind für die nächste Legislaturperiode vorgesehen.
Bürger und Bürgerinnen haben künftig einen europaweiten Rechtsanspruch auf ein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen wie Überweisungen, Abhebungen an Automaten und Online Banking. Das hat das Europäische Parlament am Dienstag in Straßburg beschlossen. „Banken haben Millionen von Europäern trotz Beantragung bisher den Zugang zu einem Konto verwehrt. Damit ist jetzt endlich Schluss. Ab spätestens 2016 ist niemand mehr allein auf das Wohlwollen der Banken angewiesen. Das Basiskonto wird Wirklichkeit“, bringen die SPD-Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt, Verfasserin der Stellungnahme im mitberatenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, und Peter Simon, Mitglied des federführenden Wirtschaftsausschusses die neuen Regelungen auf den Punkt.
Nach Schätzungen der Weltbank gibt es derzeit rund 58 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU, die nicht über ein Bankkonto verfügen. "Banken dürfen Studierenden, Saisonarbeitern oder freien Dienstleistern nicht länger ein Konto verweigern, nur weil sie aufgrund ihrer Tätigkeit keinen festen Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben. Das Recht auf ein Basiskonto beendet endlich den Ausschluss dieser Bürger und Bürgerinnen vom gesellschaftlichen Leben", unterstreicht Evelyne Gebhardt. Auf Initiative der Sozialdemokraten im Europaparlament wurde der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission in vielen Punkten im Sinne der Verbraucher nachgebessert. „Der Nutzer eines Basiskontos darf kein Bankkunde zweiter Klasse sein“, betont Peter Simon. „Daher müssen alle gängigen Dienstleistungen wie Überweisungen und Abhebungen an Terminals oder Online-Banking möglich sein. Nur so kann die Abwärtsspirale ‚Keine Wohnung – Kein Konto – Keine Arbeit‘ wirklich durchbrochen werden.“
Auch der grenzüberschreitende Kontowechsel soll in Zukunft erleichtert werden. „Die Mobilität von Bürgern in Europa hängt entscheidend davon ab, welche Hürden ein Ortswechsel mit sich bringt“, so Evelyne Gebhardt. „Menschen, die aus privaten oder beruflichen Gründen in der Europäischen Union mobil sein möchten, dürfen die Kreditinstitute nicht länger Steine in den Weg legen. Das Basiskonto schafft endlich Abhilfe.“. Zudem beschloss das Europäische Parlament mehr Transparenz bei den Gebühren für Bankdienstleistungen sowie eine Vereinfachung von Kontenwechseln. Auf Druck der Sozialdemokraten werden die Verbraucher zukünftig regelmäßig über anfallende Überziehungszinsen informiert und der empfangende Bankdienstleister übernimmt die Abwicklung von Kontowechseln innerhalb eines Mitgliedstaats zukünftig komplett, und dies so zeitnah und kostengünstig wie möglich. „In Zukunft herrscht mehr Vergleichbarkeit bei den Gebühren und Überziehungszinsen und Kontowechseln wird einfacher“, so Peter Simon. „Das bedeutet mehr Wettbewerb um den Kunden, der davon in doppelter Weise profitieren kann: Die Qualität von Bankdienstleistungen steigt und die Kosten sinken.“