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Europa News

Themen der Plenarwoche Montag, 17. – Donnerstag, 20.04.2023

Themen der Plenarwoche Montag, 17. – Donnerstag, 20.04.2023

Fit-for-55-Paket: Klimafonds für sozialen Ausgleich
Verordnung; Debatte am 17.4.2023, ab 17 Uhr;
Abstimmung über das Trilog-Ergebnis am 18.4.2023, 12 - 13 Uhr.

Der Wandel hin zu einer klimaneutralen Zukunft muss sozial gerecht gestaltet werden. Das war besonders für die sozialdemokratische Fraktion von zentraler Bedeutung. In diesem Sinne begrüßt die Europa-SPD, dass die Verhandlungen mit dem Rat zu einem stärkeren Klimasozialfonds geführt haben. Durch diesen Fonds sollen Teile der Einnahmen aus dem überarbeiteten Emissionshandelssystem - etwa 87 Milliarden Euro bis 2030 - vor allem einkommensschwachen Haushalten zugutekommen. Der Fonds wird ein Jahr vor der Ausweitung des Emissionshandels, also 2026, aktiviert, um damit Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden und klimafreundliche Mobilität zu fördern und so den durch den Emissionshandel verur-sachten Kostendruck zu senken. Der Fonds wird sowohl projektbasierte Förderungen - zum Beispiel Reno-vierungen von Sozialbauten - als auch direkte Einkommensunterstützung ermöglichen.

Geschäftsmodell Entwaldung wird gestoppt
Verordnung; Debatte am 17.4.2023, ab 17 Uhr, Abstimmung am 18.4.2023, 12 - 13 Uhr.

Mit dem EU-Entwaldungsgesetz soll Geschäftsmodellen, die auf der Zerstörung von Wäldern basieren, ein Riegel vorgeschoben werden. In Zukunft müssen Unternehmen Verantwortung für ihren Umwelt-Fußab-druck übernehmen, wenn sie ihre Produkte auf den EU-Markt bringen wollen. Per GPS-Koordinaten sollen sie künftig genau nachweisen müssen, woher ihre Produkte stammen, Informationen über Entwaldungsrisi-ken und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten sammeln und dagegen tätig werden. Sonst drohen Strafen und ein Ausschluss vom Markt. Das Europäische Parlament konnte errei-chen, dass neben Fleischprodukten, Leder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz auch Kautschuk in die Verordnung aufgenommen wird. Außerdem konnte das Parlament Versuche des Rats abwehren, die nordi-sche Forstlobby zu schonen, indem es erreicht hat, dass auch die letzten verbliebenen europäischen Ur-wälder besser durch diese Verordnung geschützt werden. Zudem konnte das Europäische Parlament durchsetzen, dass die Kommission die Ausweitung der Verordnung auf Graslandschaften, wie die südame-rikanische Cerrado-Savanne, sowie eine künftige Einbeziehung von Banken, prüfen wird.
Im Dezember einigten sich Europäisches Parlament, Rat und Kommission im Trilog auf ein EU-Lieferket-tengesetz gegen Entwaldung. Das Parlament muss diesem Verhandlungsergebnis nun noch final zustim-men. Es wird mit einer breiten Zustimmung aller demokratischer Fraktionen gerechnet. Einzelne CDU/CSU-Abgeordnete könnten sich enthalten oder gegen den Vorschlag stimmen, da sie keine neuen Nachhaltigkeitsregeln für die europäische Land- und Forstwirtschaft wollen.
Der Rat wird dem Verordnungstext voraussichtlich bei der Zusammenkunft der EU-Landwirtschaftsminis-ter*innen am Mittwoch, 26. April 2023 zustimmen. Hier ist Enthaltung oder Ablehnung durch die forstwirt-schaftlich geprägten Staaten Finnland, Schweden, Estland und Österreich zu erwarten.

Fit-for-55-Paket: Emissionshandel reformieren, nachhaltige Technologien fördern
Richtlinien-Änderung; Debatte am 17.4.2023, ab 17 Uhr; Abstimmung über das Trilog-Ergebnis am 18.4.2023, 12 - 13 Uhr

Treibhausgas-Emissionen müssen einen Preis haben, um Anreize für Investitionen in emissionssparende Technologien zu schaffen. Mit der Reform des Emissionshandels wird das Angebot an Zertifikaten, auf Drängen des Europäischen Parlaments, deutlich verknappt – dadurch wird das Preissignal gestärkt und dieser Anreiz für Unternehmen in klimafreundliche Technologien zu investieren wächst. Außerdem werden die bisherigen Freibeträge ab 2026 schneller reduziert und bis 2034 für viele Anlagen ganz beendet.
Dafür wird der neue Grenzausgleich eingeführt, um die europäische Wirtschaft vor klimaschädlichen Impor-ten zu schützen, siehe unterer Absatz. Um innovative Spitzenreiter in Europa weiterhin zu unterstützen hat sich das Parlament mit seiner Forderung durchgesetzt, den Innovationsfonds, der wichtige Anschubfinan-zierungen für klimafreundliche Industrieprojekte liefert, weiter auszubauen. Neben den Industrie-Emissio-nen wird der Emissionshandel ab 2027, unter Beachtung umfangreicher sozialpolitischer Schutzmaßnah-men, gegebenenfalls auch Emissionen aus dem Gebäude und Verkehrssektor mit einem Preis versehen - wie in Deutschland bereits durch das Gesetz zum Brennstoffemissionshandel vorgesehen. Damit dieser Schritt nicht zu einer weiteren Ausweitung der Energie-Armut in Europa führt, wird die Einführung des Han-delssystems in die neuen Sektoren gegebenenfalls um ein Jahr verschoben, sollten die Energiepreise wie-der das Rekordniveau von 2021/22 erreichen. Zusätzlich wird im neuen System eine Preisbremse aktiv, also eine Freigabe weiterer Zertifikate, sollte der Emissionspreis das Level von 45 Euro pro Tonne CO2 überschreiten. Zusammen mit dem gestärkten Klimasozialfonds, siehe oben, sowie dem Investment der EU-Staaten wird dies die sozialen Auswirkungen eines erweiterten Emissionshandels begrenzen.

KI für komplexe Maschinenprodukte sichern
Verordnung; Abstimmung am 18.4.2023, 12 - 13 Uhr.

Das EU-Recht zur Produktsicherheit komplexer Maschinen wie Putzroboter, 3D-Drucker oder Industriema-schinen ist seit 20 Jahren nicht aktualisiert worden. Inzwischen verursachen Anforderungen an Cybersi-cherheit, künstliche Intelligenz und komplexe Lieferketten neue Herausforderungen. Mit den neuen Verein-barungen soll der europäische Rechtsrahmen zur Maschinensicherheit fit für die Zukunft gemacht werden.
Durch die Zertifizierung komplexer Maschinen mit Lernfähigkeiten soll das Vertrauen in digitalen Technolo-gien gesteigert und Mensch-Roboter-Zusammenarbeit sowie Vernetzung grundsätzlich verbessert werden. Auf Grund der Umwandlung einer Richtlinie hin zu einer Verordnung wird das Recht künftig im Binnenmarkt einheitlich angewendet. Dies beseitigt europaweit rechtliche Unklarheiten und stärkt somit die Innovations-fähigkeit und Grundlage der europäischen Industrie. Die europäischen Verbraucher*innen und Arbeitneh-mer*innen sollen so bei der Verwendung von Putzrobotern und 3D-Druckern auch künftig sicher sein. Ver-wendungs- und Sicherheitshinweise sollen weiterhin in Papierform mitgeliefert werden müssen.
Nach der Annahme durch das EU-Parlament und den Fachministerrat werden die Mitgliedstaaten gut 42 Monate haben, um die neuen Regeln vollständig anzuwenden.

Fit-for-55-Paket: CO2-Grenzausgleich kommt - wer verschmutzt, zahlt
Verordnung; Debatte am 17.4.2023, 17 - 22 Uhr, Abstimmung am 18.4.2023, 12 - 13 Uhr.

Das Europäische Parlament stimmt über das Trilog-Ergebnis zum CO2-Grenzausgleich ab (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Importeure, die ihre Waren in Ländern außerhalb der EU mit niedrigeren Klimaschutzstandards als die EU produzieren, zahlen an den EU-Grenzen bald einen CO2-Aufpreis. Ne-ben den von der Kommission vorgeschlagenen Bereichen Aluminium, Stahl, Dünger, Strom und Zement konnte das Europäische Parlament durchsetzen, dass auch die Einfuhren von Wasserstoff und einiger Vor-produkte der abgedeckten Sektoren künftig unter den CBAM fallen. Gleichzeitig werden damit die freien Verschmutzungsrechte für die europäische Industrie in diesen Bereichen Schritt für Schritt bis 2034 auslau-fen. Die Schwerindustrie wird dann in diesen Sektoren vollumfänglich Verschmutzungszertifikate im Rah-men des Europäischen Emissionshandels erwerben müssen. Das stärkt das 'Verschmutzer-zahlt-Prinzip' als Basis für eine nachhaltige Industriepolitik. Wer verschmutzt, zahlt - ob inner- oder außerhalb der EU. So wird der europäische Markt vor Klimadumping aus Drittstaaten mit niedrigeren Umweltstandards geschützt und Drittstaaten werden zu mehr Klimaambition angeregt, da sie dann von CBAM-Aufpreisen befreit wer-den können. Außerdem können mit dem CBAM in der EU sowohl Industriejobs langfristig gesichert als auch der Schwerindustrie Anreize zur Dekarbonisierung geboten werden.

Verbraucher*innen beim Krypto-Handel besser schützen
Verordnung; Debatte am 19.4.2023, ab 14 Uhr; Abstimmung am 20.4.2023, 12 - 14 Uhr.

Mit der sogenannten MICA-Verordnung, also der Verordnung über Märkte für Krypto-Werte, legt die EU erstmalig einen harmonisierten Rechtsrahmen für Krypto-Märkte auf EU-Ebene fest, die bisher nicht unter die bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen gefallen sind. Damit stärkt die EU so-wohl den Schutz von Verbraucher- und Anleger*innen, als auch die Rechtssicherheit für Anbieter*innen. Darüber hinaus sollen strenge Regeln für Stablecoins eingeführt werden, also für währungsgebundene Krypto-Werte. Die Liquiditätsanforderungen an die Anbieter*innen steigen und die Beaufsichtigung durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde wird strenger.
Allerdings entwickeln sich die Krypto-Märkte rasch weiter. In den letzten Jahren gab es mehrere Skandale, darunter den jüngsten Zusammenbruch der Kryptowährungs-Handelsplattform FTX. Die EU darf sich aus Sicht der Sozialdemokrat*innen deshalb nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen und muss mit dem Innovati-onstempo Schritt halten. Daher sollte die EU-Kommission die Entwicklungen auf den Märkten für Krypto-Anlagen weiterhin genau beobachten und bei Bedarf weitere Regulierung vorschlagen, wie sie auch vom EZB-Präsidenten gefordert wurden; insbesondere in Bereichen, die noch nicht von dieser Verordnung ab-gedeckt werden, wie zum Beispiel die Regulierung von Non-Fungible Token (NFT). Sozialdemokrat*innen wollen zudem ermöglichen, dass der Markt für Kryptowährungen funktionieren kann, ohne die Klima- und Energieziele in der Europäischen Union zu gefährden. Allein das Bitcoin-Mining soll laut mehreren Studien zufolge jährlich so viel Energie wie Länder von der Größe Österreichs oder Portugals verbrauchen. Bes-sere Regeln zur Offenlegung von Umweltrisiken konnten wir Sozialdemokrat*innen in den Verhandlungen durchsetzen, wohingegen klare Regeln für Mindeststandards für Nachhaltigkeit aufgrund des erheblichen Widerstands von Mitte-Rechts vorerst gescheitert sind.

Stimmt das Plenum mit Mehrheit für die Verordnung, müssen die EU-Staaten die Vereinbarungen innerhalb von 12 Monaten beziehungsweise 18 Monaten anwenden.