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das Landesverfassungsgericht in Münster hat der Klage der NRWSPD stattgegeben

Liebe Leserinnen und Leser,

das Landesverfassungsgericht in Münster hat der Klage der NRWSPD stattgegeben. Die Ansetzung der Kommunalwahl auf den 7. Juni 2009 war verfassungswidrig. Das ist eine weitere schwere Schlappe für Ministerpräsident Jürgen Rüttgers. Und es ist ein Desaster für Innen- und Verfassungsminister Wolf, der für den Wahltermin verantwortlich zeichnet. Dieser Minister gehört entlassen – oder müsste den Anstand besitzen, selbst zurückzutreten.

Es ist ein einmaliger Vorgang, dass ein Gericht einen im Gesetzblatt veröffentlichten Wahltermin kassiert. Mit ihrer Fummelei am Kommunalwahltermin hat sich die schwarz-gelbe Landesregierung selbst ein Bein gestellt. Mit der Ankündigung des neuen Wahltermins 30. August geht die Politik des Tricksens von CDU/FDP jedoch weiter.

Ziel der Politik sollte sein, bei Wahlen eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und damit eine hohe demokratische Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler zu erreichen. Dieses Ziel opfert die Regierung Rüttgers parteipolitischen Machtinteressen und führt ihre eigene Argumentation vor dem Verfassungsgericht ad absurdum. Anders ist nicht zu erklären, dass sie jetzt den Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Wahltermin aufbürden will, anstatt die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammen zu legen.

Die Kosten für einen zusätzlichen Termin für die Rats- und Bürgermeisterwahlen werden landesweit mit rund 42 Millionen Euro beziffert. Das ist angesichts der Haushaltslage eine unverantwortliche Verschwendung von Steuergeldern, die besser in Schule, Bildung oder die Ganztagsbetreuung investiert wären.


Wir Sozialdemokraten wollen das nicht zulassen. Helfen Sie mit, stoppen Sie die Wahltrickser von CDU/FDP und fordern Sie die Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl am 27. September.

Machen Sie mit unter: www.nrwspd.de

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