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Prüfantrag: Einführung einer Satzung

für Einsatz regenerativer Energien

Zur Sitzung des Rates.

 

Prüfantrag: Einführung einer Satzung für Einsatz regenerativer Energien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, welche (bau-)rechtlichen Möglichkeiten etwa in Form einer entsprechenden Satzung es gibt, bei Neubauten sowohl bei öffentlichen wie auch privaten Neubauten auf städtischen Grundstücken Auflagen für die Erzeugung regenerativer Energien zu machen. Auf dieser Grundlage können die politischen Gremien diskutieren, ob und gegeben falls in welcher Form dies für Neuenrade in Frage kommt.

 

Begründung

Wir schlagen  die Erarbeitung einer entsprechenden Regelung vor, die sowohl die Selbstverpflichtung der Kommune mit den Stadtwerken wie auch die Anforderungen für private und gewerbliche Neubauten umfassen soll.

In einigen Städten wie Wiesbaden oder Tübingen haben die Stadträte für alle Neubauten und umfassenden

Sanierungen eine „Solarpflicht“ eingeführt. Wo dies technisch möglich ist, sind die Käufer städtischer

Grundstücke vertraglich verpflichtet, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ähnliche Bestimmungen gelten

für städtebauliche Verträge. Verpflichtend soll der Bau von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen

nur sein, „sofern diese Anlagen insbesondere bei Eigenstromverbrauch wirtschaftlich zu betreiben sind“.

Wer als Bauherr die Installation und Anschaffungskosten nicht stemmen kann, der kann den Betrieb auch

anderen überlassen (Contracting-Verfahren) oder Anlagen pachten. Die zusätzlichen Kosten, die bei einer „Solarpflicht“ entstehen, fallen insbesondere bei größeren Bauvorhaben kaum ins Gewicht. Im Gegenteil amortisieren sie sich durch den Eigenverbrauch des Stroms auf längere Sicht

selbst.

Die SPD-Fraktion hält es für sinnvoll, über ähnliche Maßnahmen auch für Neuenrade zu diskutieren.  Dabei

sollen neben der Photovoltaik alle anderen Formen zur Erzeugung regenerativer Energie von der Geothermie,

über Solarthermie bis hin zu einer Biogasanlage möglich sein. Es ist dabei zu prüfen, ob es möglich

ist, diese Anlagen als ökologische Ausgleichmaßnahme anzuerkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Wolfinger  Thomas Wette

(Fraktionsvorsitzende)

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