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Darf das sein? Arzt kündigt einem Patienten - wegen kritischer Meinung zum MVZ

Das haben wir nicht für möglich gehalten: Ein Arzt des Medizinischen Versorgungszentrums Neuenrade (MVZ) hat ein Arzt/Patienten-Verhältnis beendet, weil der Patient sich öffentlich kritisch zu Fragen des MVZ geäußert hat.

 

Patient Bernd B. hat uns den knappen Brief gezeigt, den ihm sein Arzt geschrieben hat. Darin wird darauf verwiesen, dass B. „auf vielfältige Weise“ seine „Gegnerschaft – häufig auch öffentlich – gegenüber dem MVZ Neuenrade zum Ausdruck gebracht“ habe. Dadurch sei „das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört“.

Darf das sein? Arzt kündigt einem Patienten - wegen kritischer Meinung zum MVZ

Darf das sein? Arzt kündigt einem Patienten
- wegen kritischer Meinung zum MVZ

 

Das haben wir nicht für möglich gehalten: Ein Arzt des Medizinischen Versorgungszentrums Neuenrade (MVZ) hat ein Arzt/Patienten-Verhältnis beendet, weil der Patient sich öffentlich kritisch zu Fragen des MVZ geäußert hat.

Patient Bernd B.  hat uns den knappen Brief gezeigt, den ihm sein Arzt geschrieben hat. Darin wird darauf verwiesen, dass B. „auf vielfältige Weise“ seine „Gegnerschaft – häufig auch öffentlich – gegenüber dem MVZ Neuenrade zum Ausdruck gebracht“ habe. Dadurch sei „das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört“.

 

Wir Sozialdemokraten fragen uns: Ist so etwas in einem Medizinischen Versorgungszentrum, das als Anstalt des Öffentlichen Rechts von der Stadt Neuenrade getragen wird, möglich? Ein Patient wird wegen seiner kritischen Meinung zu einem Thema nicht weiter behandelt?

Das darf nicht sein!

Das MVZ Neuenrade muss für alle Bürgerinnen und Bürger offen sein.

Wie mit einer solchen Begründung ein Patient „zur Weiterbehandlung an lokale Kollegen“ verwiesen werden kann, erschließt sich uns nicht. Das ist so für uns nicht hinnehmbar.

 

Wir sehen dringenden Klärungsbedarf!

Am Freitag, 13. März 2020 hat uns die Einladung zu einer MVZ-Verwaltungsratssitzung erreicht. Sie soll am Mittwoch, 25. März 2020 stattfinden. In dieser Sitzung sind unter anderem folgende Fragen zu beantworten:

- Geschah die Beendigung des Arzt/Patientenverhältnisses mit Wissen des AÖR-Vorstandes?

- Hatte der AÖR-Aufsichtsratsvorsitzende Kenntnis von dem Vorgang? Wenn ja, seit wann?

- Wie wird künftig sicher gestellt, dass grundsätzlich alle Neuenraderinnen und Neuenrader als Patient*innen das MVZ in Anspruch nehmen können?

 

Die Forderung nach einer außerordentlichen Sitzung haben wir mit der FWG abgestimmt.

Der hier geschilderte Sachverhalt ist heute (13.3.2020) auch der Tageszeitungsredaktion für Neuenrade mitgeteilt worden.

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