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Gebührenbefreiung für Institutionen des ...

UNESCO-Weltkultur-Erbe

Zur Sitzung des Rates der Stadt Neuenrade.

Antrag: Gebührenbefreiung für Institutionen des UNESCO-Weltkultur-Erbe

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

Deutschland ist dem UNESCO Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Dieser Schritt war eine Wertschätzung und Anerkennung überlieferten Wissens und Könnens. Ziel ist es, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

Das Schützenwesen in Deutschland gehört dem immateriellen UNESCO-Weltkultur-Erbe schon seit Dezember 2015 an.

 

In den letzten Jahren sind die Auflagen und Gebühren für die Durchführung von Schützenfesten immens gestiegen.

Die SPD-Fraktion möchte daher wissen, welche Gebühren die Stadt Neuenrade bzw. zugehörige Organisationen erhalten. Ferner soll die Stadtverwaltung prüfen, welche Auswirkung eine Gebührenbefreiung für Organisationen des Kulturerbes hat.

 

Das Ziel dieses Antrages ist es, eine Gebührenbefreiung für die Organisationen des immateriellen UNESCO-Weltkultur-Erbes zu erreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Wolfinger   + Thomas Wette

(Fraktionsvorsitzende)

 

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